Lehramt und Privatoffenbarungen

Von Prof. Dr. Daniel C. Afonso · Aktualisiert am
Das Lehramt der Kirche angesichts der Privatoffenbarungen Marias
Lehramt und Privatoffenbarungen
Das Dekret, mit dem Pius XI. die Tugenden der heiligen Gemma Galgani für heroisch erklärte, enthält folgende Klausel:
(Congregatio Rituum, Lucana: Beatificationis et canonizationis Servae Dei Gemmae Galgani Virginis saecularis. Super dubio. An constet de virtutibus in Acta Apostolicae Sedis 24 (1932), 57).
„mit diesem Dekret wird, wie auch in der Vergangenheit, kein Urteil über die übernatürlichen Charismen der Dienerin Gottes gefällt“
In dieser Formulierung kommt dem Einschub eine besondere Bedeutung zu, die über die konkrete Causa hinausgeht, von der das Dekret handelt. Er bezeugt die übliche Zurückhaltung der kirchlichen Hierarchie gegenüber jenen Phänomenen, die mit rein menschlichem Glauben geglaubt werden können. Die von Benedikt XIII. eingeführte Praxis unterscheidet zwischen Tugenden und Charismen und beinhaltet seitens der Hierarchie im Heiligsprechungsverfahren eines Dieners Gottes ein Urteil, das sich auf den heroischen Charakter der Tugenden beschränkt und Visionen, Erscheinungen und Privatoffenbarungen ausdrücklich aus seinem Bereich ausschließt.
In einigen Fällen greift das Lehramt jedoch ein, indem es eine weit herzlichere und umfassendere Billigung erteilt als jene, die es gewöhnlich gewährt und die darin besteht, zu gestatten, dass man wahrscheinlich echten Privatoffenbarungen nach den Regeln der Klugheit zustimmt. Unwillkürlich denkt man an die Offenbarungen des Herrn Jesus Christus an die heilige Margareta Maria Alacoque und der Mutter Gottes an die heilige Bernadette Soubirous (Lourdes).
In diesen beiden Fällen zum Beispiel hat das Lehramt eine solche Fülle von Dokumenten universalen Charakters hervorgebracht, dass seine Billigung kaum mit einer allgemeinen Erlaubnis, einer Art nihil obstat, erklärt werden kann. In den beiden genannten Fällen gab es seitens des Lehramts gewiss das Bestreben, sowohl die Tatsache der beiden Offenbarungen als auch ihre Echtheit zu stützen, sodass die Meinung einiger Theologen verständlich wird, die in diesem Zusammenhang sogar von Unfehlbarkeit gesprochen haben. Ohne pauschal zu behaupten, was sie behaupten, aber auch ohne die maßgebliche Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Lehrfunktion zu vergessen:
(Lumen Gentium 25).
„die religiöse Unterwerfung des Willens und des Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom geschuldet, auch wenn er nicht ex cathedra spricht. Und zwar so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm ausgehenden Lehren aufrichtige Zustimmung geleistet wird, gemäß seiner Auffassung und seinem Willen. Diese zeigen sich vor allem in der Art der Dokumente, in den häufigen Wiederholungen derselben Lehre oder in der Sprechweise“
Es scheint uns, dass sich in den Fällen von Paray-le-Monial – Heiligstes Herz Jesu – und Lourdes – Unbefleckte Empfängnis – die Autorität des Lehramts in feierlicher oder sogar unfehlbarer Weise festgelegt hat. Folglich wäre seitens der Gläubigen die Ablehnung der beiden Tatsachen a priori gewiss nicht häretisch, da es sich nur um eine Frage menschlichen Glaubens handelt, aber stets schwer vermessen angesichts der Zustimmung, die ihnen vom Lehramt der Kirche gewährt wurde.
Was also die Privatoffenbarungen betrifft, erfüllt das Lehramt eine doppelte Funktion:
- negative Norm: wenn es sicherstellt, dass eine bestimmte Privatoffenbarung keine Elemente enthält, die der öffentlichen Offenbarung und ihren etwaigen Definitionen widersprechen, und so die Unverfälschtheit der Privatoffenbarung gewährleistet.
- positive Norm: wenn es die Echtheit der Offenbarung anerkennt und ihre Botschaft und ihren Geist zum Wohl der Kirche fördert.
Die Vorsicht der Hierarchie gegenüber Privatoffenbarungen und allgemeiner gegenüber jeder charismatischen Manifestation beruht nicht auf dem Willen, sich über den Geist zu erheben, als würde sie ihn vor ihr Gericht laden, sondern auf der Achtung vor dem göttlichen Geist, dessen echte Manifestationen sich nur durch langwierige Prüfungen und viel Gebet vom stets drohenden Fanatismus trennen lassen.
Die Vorsicht der Kirche äußert sich darin, dass sie sich bewusst der einzigen, allmählich aufleuchtenden Evidenz des Werkes Gottes anvertraut.
Die Haltung des Lehramts gegenüber Privatoffenbarungen und die Rolle Marias in der Heilsgeschichte werden in der Enzyklika Redemptoris Mater von Johannes Paul II. vertieft, die den Weg des Glaubens Marias und ihren Platz in der göttlichen Offenbarung erhellt.
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