Kanonisches Recht – Kanon 1172 (1983): Die kanonische Disziplin der Exorzismus

Der Kodex des Kirchenrechts (Codex Iuris Canonici, CIC, 1983), promulgiert von Papst Johannes Paul II., enthält im Kanon 1172 die grundlegende rechtliche Regelung darüber, wer Exorzismus praktizieren darf. Es ist der geltende Kanontext, der die Disziplin des Exorzismus-Ministeriums in der heutigen lateinischen Kirche regelt.

DokumentCodex Iuris Canonici (CIC, 1983)
ErlassPapst Johannes Paul II., 25. Januar 1983
Kanon1172 § 1 und § 2
ThemaSolener Exorzismus, wer ihn praktizieren darf

Lateinischer Text des Kanons 1172

Can. 1172 § 1. Niemand kann legitime Exorzismen über die Besessenen aussprechen, es sei denn, er hat von dem Ordinarius des Ortes besondere und ausdrückliche Erlaubnis erhalten.

§ 2. Diese Erlaubnis wird vom Ordinarius des Ortes nur einem Priester gewährt, der durch Frömmigkeit, Wissenschaft, Weisheit und Lebensintegrität gekennzeichnet ist.

Portugiesische Übersetzung des Kanons 1172

Cân. 1172 § 1. Ninguém pode pronunciar legitimamente exorzismos sobre os possessos, salvo se tiver obtido do Ordinário do lugar peculiar e expressa licença.

§ 2. Esta licença seja concedida pelo Ordinário do lugar somente a um sacerdote dotado de piedade, ciência, prudência e integridade de vida.

Die vier Anforderungen an den Exorzisten

Der Kanon legt vier zwingende Qualitäten für den Exorzisten-Priester fest:

  1. Pietas (Frömmigkeit): tiefe spirituelle Lebensweise, ständige Gebet, Marienverehrung
  2. Scientia (Wissen): solides theologisches Wissen (Sakramente, Spiritualität, Moral, Dämonologie) und menschliche Wissenschaften (Psychologie, Psychiatrie)
  3. Prudentia (Weisheit): gesundes Urteilsvermögen zwischen tatsächlicher dämonischer Handlung und natürlichen psycho-physiologischen Phänomenen
  4. Vitae integritas (Lebensintegrität): moralisch einwandfreies Leben, Treue zu den Gelübden, keine Skandale

Wer die Erlaubnis erteilen kann

Der Kanon benennt den Ordinarius loci, den Ordinarius des Ortes. Im kanonischen Sinne sind dies:

  • Diözesanbischof
  • Generalvikar
  • Vikarepiskop
  • Diözesanverwalter (im Vakanzfall)
  • Persönliche Prelaten (Ordinariate)

In der Praxis erteilt meist der Diözesanbischof die Erlaubnis nach sorgfältiger Prüfung.

Solener Exorzismus vs. einfacher Exorzismus

Der Kanon 1172 bezieht sich auf den solenen oder größeren Exorzismus über Personen, die als besessen vermutet werden. In der Kirche gibt es zwei Formen von Exorzismus:

ArtWer kann ihn praktizierenWann
Solener (Größerer) ExorzismusNur Priester mit ausdrücklicher Erlaubnis des BischofsVermutete Besessenheit, nach medizinisch-psychologischer Prüfung
Einfacher (Kleiner) ExorzismusJeder Priester oder DiakonTaufe von Kindern und Erwachsenen: Segen mit Wasser, Salz usw.
Gebete zur BefreiungJedes GläubigePrivatgebet gegen den Bösen Geist

Exorzismen bei der Taufe

Das gesamte Taufezeremoniell (für Kinder und Erwachsene) ist einfache Exorzismen enthalten, die automatisch bei jeder katholischen Taufe durchgeführt werden. Das Rituale Romanum enthält zwei prä-taufliche Exorzismen:

  1. „Exorcismus catechumenorum“: Wiederholte Exorzismen während der Katechese (erwachsene Katechumen)
  2. „Exorcismus infantium“: Einzigartiger Exorzismus vor dem Taufewasser bei Kindern

Diese Exorzismen werden als „kleine“ bezeichnet, da sie Teil der regulären Zeremonie sind und keine besondere Erlaubnis erfordern.

Kanonisches Recht der östlichen Kirchen (CCEO)

Der Kodex der östlichen katholischen Kirchen (1990) enthält eine parallele Bestimmung:

Kan. 988 § 1 (CCEO): Die Priester haben die Befugnis, Exorzismen über Besessene auszusprechen, benötigen jedoch eine besondere und ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Hierarchen, um sie rechtmäßig durchzuführen.

§ 2: Diese Erlaubnis soll vom eigenen Hierarchen nur Priestern erteilt werden, die über Frömmigkeit, Wissen, Weisheit und ein tugendhaftes Leben verfügen.

Zusätzliche pastorale Dispositionen: Dokumente des Heiligen Stuhls

Schreiben der CDF an die Bischöfe (29. September 1985)

Die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre sandte allen Bischöfen ein Schreiben, in dem sie die Grenzen des Kanons 1172 erinnerte:

  • Glaubige (sogar Ordensleute) dürfen keine feierlichen Exorzismen durchführen.
  • Selbst ein Priester ohne ausdrückliche Erlaubnis darf keinen feierlichen Exorzismus rechtmäßig durchführen.
  • Die „Befreiungsgebete“ von charismatischen Bewegungen entsprechen nicht feierlichen Exorzismen.

Dokument „Inde ab aliquot annis“ (1985)

Bestätigt die gleichen Punkte des Schreibens von 1985 und legt kanonische Strafen für Verstöße fest.

Handbuch für Exorzisten des Vatikan (2018-2020)

Internes Dokument für Exorzisten und Bischöfe mit praktischen Kriterien für die Unterscheidung.

Hierarchische Struktur der Exorzismus-Ministerium

EbeneFunktion
PapstUniverselle Disziplin, genehmigte Rituale Romanum (1614/1925) und De Exorcismis (1999)
CDFDogmatische und praktische Disziplin in außergewöhnlichen Fällen
Kongregation für den KlerusGenehmigung der Internationalen Vereinigung der Exorzisten (2014)
DiözesanbischöfeErteilen der ausdrücklichen Erlaubnis an Priester (Kan. 1172)
Exorzisten-PriesterFühren feierliche Exorzismen in eingehend untersuchten Fällen durch
Diakonen und LaienPrivatgebete zur Befreiung, Bitten

Erbe

Der Kanon 1172 bildet die rechtliche Grundlage für:

  • Das Exorzismusritual von 1999
  • Die Praxis der Diözesen, einen „offiziellen Exorzisten“ schriftlich zu benennen
  • Die Ausbildung von Exorzisten in spezialisierten Kursen (Institut Sacerdos Roma, Päpstliche Universität Santa Croce)
  • Die Internationale Vereinigung der Exorzisten (1991, anerkannt 2014)

Zusätzliche Lektüre

Exorzismus-Ritus 1999 | Römisches Ritual | Exorzismus nach Leo XIII – Beten zu Sankt Michael 1886 – Exorzismus Satanam 1890 | CDF: Glaube Christi und Demonologie 1975 | Paulus VI – Confrontation mit dem Teufel 1972

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