Alexander VII – Sorge für alle Kirchen von der Unbefleckten Empfängnis (Kirchenlehr-Doktrin IV, Nrs. 190-193)

Von Prof. Dr. Daniel C. Afonso · Aktualisiert am
Die Apostolische Konstitution Sollicitudo omnium Ecclesiarum von Alexander VII (8. Dezember 1661) ist das wichtigste päpstliche Dokument über die Unbefleckte Empfängnis zwischen Sixtus IV (1483) und Pius IX (1854). Mit ihr nahm das Papsttum zum ersten Mal eine klare Position für die Unbefleckte Empfängnis ein, definierte das Dogma jedoch nicht.
| Sammlung | Doctrina Pontificia IV: Dokumente zur Mariologie, nn. 190-193 |
| Papst | Alexander VII (1655-1667) |
| Dokument | Apostolische Konstitution Sollicitudo omnium Ecclesiarum, 8. Dezember 1661 |
| Thema | Unbefleckte Empfängnis, päpstliche Klarstellung zugunsten |
Kontext: Der sechste Jahrhundert Streit
Im 17. Jahrhundert entfachte sich der Streit zwischen Franziskanern (für die Unbefleckte) und Dominikanern (tomistische Makler) besonders heftig in Spanien und Portugal. Philipp IV. von Spanien hatte den Papst gebeten, das Dogma zu definieren. Alexander VII. antwortete mit der Sollicitudo omnium, die noch keine Dogmatik ist, aber der bis dahin klarsten Stellungnahme des Papsttums entspricht.
Originaltext in Latein, nn. 190-193
«Declarat [Sedes Apostolica] sententiam illam quae asserit animam Beatissimae Virginis Mariae in prima sui creatione et infusione in corpus fuisse speciali Dei gratia et privilegio praeventam et praeservatam ab originalis peccati labe et macula esse piam et consonam cultui ecclesiastico, festis et officiis, definitionibus conciliorum et constitutionibus Apostolicis…»
Die Heilige Sitz erklärt, dass die Lehre, die behauptet, dass die Seele der Allerheiligen Jungfrau Maria durch besondere Gnade und Privileg Gottes in ihrer ersten Schöpfung und Einblutung in den Körper von der Makel und dem Fleck des ursprünglichen Sündens frei war, eine gütige Lehre ist, die mit dem kirchlichen Kultus, Festen und Riten, den Beschlüssen der Konzile und den päpstlichen Konstitutionen übereinstimmt…
Neuartigkeiten der Sollicitudo omnium
- Positive Bestätigung: Erstmals bestätigt ein Papst positiv, dass die pro-Unbefleckte Lehre «gütig» und «übereinstimmend» mit dem Glauben der Kirche ist; sie ist nicht nur eine geduldeten Meinung.
- Gesetzlicher Schutz: Verbot jeder Veröffentlichung, Predigt oder öffentlichen Handlung, die die Unbefleckte Empfängnis angreift.
- Symbolisches Datum: Unterzeichnet am 8. Dezember, dem Tag, der 1854 als der der Definition durch Pius IX. werden sollte.
- Vorbereitung auf die Dogmatik: Die Argumente Alexanders VII. werden wörtlich von Pius IX. in der Ineffabilis Deus wieder aufgenommen.
Historischer Einfluss
Die Sollicitudo omnium beendet praktisch die öffentliche Kontroverse. Die Dominikaner lehnen die Unbefleckte weiterhin intern ab, können es aber nicht mehr öffentlich tun, ohne päpstliche Zensur zu riskieren. Der Weg nach 1854 ist frei.
Weiterführende Lektüre
Erkunden Sie Mariologie, die Ineffabilis Deus (Dogmatik von Pius IX. 1854), Lumen Gentium kap. VIII und die Postgraduale Mariologie.
Aufbauende Studien in Mariologie
Möchten Sie Ihre Ausbildung in Mariologie vertiefen? Erfahren Sie mehr über den Aufbaustudiengang Mariologie an der Locus Mariologicus – eine akademische Ausbildung, die strenge Theologie, geistliches Leben und die lebendige Tradition der Kirche verbindet.
Erfahren Sie mehr über die Unbefleckte Empfaengnis.
Möchten Sie Mariologie ernsthaft studieren?
Dieser Artikel entspringt den Werken der Bibliothek von Locus Mariologicus. Das Postgraduale Studium in Mariologie führt Sie zu denselben Quellen, mit akademischer Begleitung: Schrift, Kirchenväter und Lehramt, vom ersten Dogma bis zu den zeitgenössischen Fragen.
Antworten