Pius IV und das Tridentinische Glaubensbekenntnis – Bulle „Injunctum Nobis“ (Lehrdoktrin des vierten Papstes, Nrs. 166-167)
Pius IV (1559-1565) ist der Papst, der den Konzil von Trient beendete und die Professio fidei Tridentina, das große Glaubenssymbol der Gegenreformation, promulgierte, welches eine ausdrückliche marianische Klausel enthält. Die Bulle Iniunctum Nobis (13. November 1564), welche dieses Bekenntnis veröffentlicht, ist eines der wichtigsten marianischen Dokumente des 16. Jahrhunderts.
| Sammlung | Doctrina Pontificia IV: Marianische Dokumente, nn. 166-167 |
| Papst | Pius IV (1559-1565) |
| Dokument | Bulle Iniunctum Nobis, 13. November 1564 |
| Thema | Professio fidei Tridentina mit marianischer Klausel |
Die Professio fidei Tridentina und Maria
Die Professio Fidei Tridentina, die von allen Bischöfen, Priestern, Theologieprofessoren und Konvertiten zum Katholizismus gefordert wird, enthält eine verbindliche marianische Klausel. Diese Klausel fasst die mariologische Position von Trient in drei Aussagen zusammen:
- Kanonisität der biblischen Texte über Maria: Die biblischen Texte über Maria sind kanonisch und inspiriert, keine legendenhaften Überlieferungen.
- Tradition über Maria: Die apostolische Tradition bezüglich der göttlichen Mutterschaft und der ewigen Jungfräulichkeit Marias ist verbindlich und kann nicht im Namen von sola Scriptura geleugnet werden.
- Legitime Verehrung Mariens: Die Verehrung Mariens, ihrer Reliquien und ihrer Bilder ist legitim und christlich, gegen die protestantische Ikonoklase.
„… ich erkenne an, dass die Sakramente … neun und sieben [Artikel] sind … und die Heiligen … angebetet werden sollen … und ihre Bilder verehrt … und dass die heilige, katholische und apostolische römische Kirche die Mutter aller Kirchen ist …“
n. 166, Bulle “Iniunctum nobis” (13. November 1564)
Die eigentliche Bulle, welche die Professio Fidei Tridentina veröffentlicht und für alle in dem Konzil genannten Kategorien verbindlich macht, ist besonders relevant wegen ihrer marianischen Klausel:– Sie macht den Glauben an die göttliche Mutterschaft und die ewige Jungfräulichkeit Mariens für alle, die kirchliche Ämter ausüben, obligatorisch. – Sie verbietet implizit die Lehre jeder Doktrin, die diese Punkte leugnet. – Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Zensur protestantischer Positionen bezüglich Maria.
n. 167, ergänzende Verordnung
Die ergänzende Verordnung (n. 167) erweitert die Verpflichtung der Professio Fidei Tridentina auf neue Kategorien: Universitätsdozenten für Philosophie und Theologie müssen vor Beginn ihrer Lehre das marianische Bekenntnis ablegen. Dies ist ein Schutz der orthodoxen Mariologie in katholischen Universitäten, relevant zu einer Zeit, als Erasmusmus und Humanismus neigten, die Mariologie herabzusetzen.
Zusätzliche Lektüre
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