Das Konzil von Trient und die kontrreformatorische Mariologie – Privilegien, Königtum und Kult Marias (Pontifische Doktrin IV, Nrs. 161-165)
Das Konzil von Trient (1545-1563) und die katholische Reaktion auf die protestantische Reformation. Seine Position zu Maria ist entscheidend: Während es die traditionelle Lehre der göttlichen Mutterheit und der ewigen Jungfräulichkeit bestätigt, definiert das Konzil präzise, was der legitime Marienkult ist, und unterscheidet ihn von der Anbetung, die allein Gott gebührt. Die Dokumente Nrn. 161-163 der *Doctrina Pontificia IV* enthalten die drei marianischen Texte des Konzils von Trient.
| Sammlung | Doctrina Pontificia IV: Marianische Dokumente, Nrn. 161-165 |
| Konzil | Konzil von Trient (1545-1563) |
| Papst(en) | Paulus III | Julius III | Paulus IV |
| Thema | Tridentinische Position zu Maria, legitimer Kult vs. Anbetung |
Nr. 161: Bestätigung der Konstitution von Sixtus IV
Der erste marianische Text von Trient bestätigt die Konstitution von Sixtus IV über die Unbefleckte Empfängnis (1483) und bekräftigt die neutrale Haltung des Papstes: Keine der Parteien (Franziskaner pro und Dominikaner contra) kann die andere der Ketzerei beschuldigen. Maria wird ausdrücklich vom Dekret über den ursprünglichen Sündenfall ausgeschlossen: Das Konzil möchte nicht, dass die Kontroverse um die Unbefleckte Empfängnis die klare Definition des ursprünglichen Sündenfalls bei allen anderen Menschen beeinträchtigt.
„… deklariert der heilige Synod selbst, dass es nicht seine Absicht ist, in diesem Dekret über den ursprünglichen Sündenfall die selige und unbefleckte Jungfrau Maria, Mutter Gottes, einzubeziehen.“
Nr. 162: Das Privileg Marias
Der zweite marianische Text von Trient definiert, dass Maria ein einzigartiges Gnadenprivileg besitzt: die ursprüngliche Heiligkeit, die sie von allen anderen Menschen unterscheidet. Dies ist eine indirekte aber klare Bestätigung der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis.
Nr. 163: Die Königlichkeit Marias
Der dritte Text definiert den legitime Kult gegenüber Maria und wehrt die protestantische Kritik ab, dass der Marienkult eine Idolei sei. Trient unterscheidet: Anbetung (Latria) ist nur Gott gebüht, die besondere Verehrung (Hyperdulia) Marias ist legitim und christlich lobenswert.
Julius III (1550-1555), Nr. 164: Das Rosenkranzgebet
Der Papst Julius III, der die zweite Phase von Trient leitete, bestätigte die Privilegien des Rosenkranzes und der Marianischen Bruderschaften nach Trient: Ein Zeichen dafür, dass die Gegenreformation im Rosenkranz ein bevorzugtes Mittel der Volksmission sah.
Paulus IV (1555-1559), Nr. 165: *Cum quorundam*
Die Konstitution *Cum quorundam* (7. August 1555) von Paulus IV verurteilt ausdrücklich diejenigen, die die Jungfräulichkeit Marias leugnen: Eine Reaktion auf einige radikale Strömungen der Reformation, die diesen Dogma in Frage stellten. Es ist das tridentinische Äquivalent zur Position von Ephesus im Jahr 431.
Zusätzliche Lektüre
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