Sacro Konklave für das Heilige Kultus – Marientitel (13. März 1980): Mater Ecclesiae in der Loretovernehrung
Dieser Rundbrief schließt einen historischen Bogen von 16 Jahren ab:
- 21. November 1964: Paul VI. erklärt Maria zur „Mutter der Kirche“ (Matter Ecclesiae) am Ende des III. Vatikanischen Konzils.
- 1975: Die zweite Ausgabe des Römischen Missale enthält das Votivmesse „De Beata Maria Ecclesiae Matre“.
- 13. März 1980: Der Titel wird zu einer offiziellen Anrufung in den Loretogebeten, genehmigt von Johannes Paul II.
- 11. Februar 2018: Franziskus institui die Pflichtgedächtnisfeier „Maria, Mutter der Kirche“ am Montag nach Pfingsten.
Die aktualisierte Loretoliturgie
Nach diesem Rundbrief wurde die Loretoliturgie um mehrere Ergänzungen bereichert:
- 1980 (Johannes Paul II.): „Mater Ecclesiae“
- 1995 (Johannes Paul II.): „Regina familiae“
- 2020 (Franziskus): „Mater misericordiae“, „Mater spei“, „Solacium migrantum“
Hermeneutische Verbindungen
Der Text des Rundbriefs enthält drei wichtige hermeneutische Bezüge:
- „Pia memoria“ von Paul VI.: Betont, dass Johannes Paul II. das fortsetzt, was Paul VI. begonnen hat, und die Kontinuität der Päpste unterstreicht.
- „Petitionibus obsequens“: Die Aufnahme war eine Antwort auf zahlreiche Bitten der christlichen Gemeinschaften, dem „Sensus fidelium“ (Glaubenssinn der Gläubigen).
- Position in der Liturgie: Zwischen „Mater Christi“ und „Mater divinae gratiae“, mariologisch bedeutsam, verbindet die göttliche Mutterschaft mit der Gnadenmutterschaft der Kirche.
Weiterführende Lektüre
Paul VI., Verkündigung Mater Ecclesiae 1964 | Marialis Cultus | Lumen Gentium, Kap. VIII | Direktorio über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie
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